Biometrische Erfassung im Callcenter

ein Beitrag von Ralf Burg – ver.di Aktivenkreis Concentrix Münster und Anja Schön, Fachbereich 13 Gewerkschaft ver.di

Mit diesem Beitrag zur Nutzung von biometrischen Daten widmen wir uns einem Thema, welches über kurz oder lang vielleicht auch Euch betrifft oder betreffen wird.

Biometrische Authentifizierungsverfahren in Callcentern.

Das meint die Nutzung von biometrischen Daten wie Fingerabdruck oder Gesichtserkennung der Beschäftigten zur Identifikation und Berechtigung, um bestimmte Systeme bedienen zu dürfen.
Der Einführung und Nutzung solcher Systeme am Arbeitsplatz sind aber engste Grenzen gesetzt.
Wir finden: aus Gutem Grund, denn:
Laut der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSVGO) Artikel 9, Absatz 1: „ist die Verarbeitung biometrischer Daten zur Identifikation einer natürlichen Person unzulässig.“ Die EU lässt aber gem. Art.9, Abs.2 abweichende nationale Reglungen zu. Daher ist sie laut dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) §26, Abs. 3, grundsätzlich zulässig „wenn sie zur Ausübung von Rechten oder zur Erfüllung rechtlicher Pflichten aus dem Arbeitsrecht … erforderlich ist und kein Grund zu der Annahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse der betroffenen Person an dem Ausschluss der Verarbeitung überwiegt.“ Grundsätzlich gilt laut Artikel 9 Abs.2 EU-DSVGO, dass die Verarbeitung solcher Daten durch individuelles Einverständnis zulässig werden kann. Also, wenn der/die  Mitarbeiter*in einer solchen Verarbeitung seiner/ihrer biometrischen Daten zustimmt ist das erlaubt, ABER es muss zusätzlich zu dieser Zustimmung immer auch der Betriebsrat (so vorhanden) zustimmen.
Im Vorfeld der Einführung eines solchen Systems müssen hohe Hürden vom Arbeitgeber überwunden werden, damit es hier überhaupt zu einer Zustimmung kommen kann.
Die Landesbehörden müssen gehört werden und es muss vom Arbeitgeber erklärt werden, warum es keine anderen, wenigen problematischen Systeme gibt, die den gleichen Zweck erfüllen können, es muss erst komplett geklärt sein wie unsere Daten geschützt sind.
Denn, die Erfassung der biometrischen Daten einer Person stellt einen massiven Eingriff in die Persönlichkeitsrechte und Freiheitsrechte der Arbeitnehmer*innen dar. Und es muss ganz genau, bis ins kleinste Detail, abgewogen werden, ob die Einschränkung dieser Rechte sinnvoll, notwendig und geboten ist.
In einem allerersten Schritt musst Du zunächst als Beschäftigter für dich selbst entscheiden, ob Du einem solchem System deine Zustimmung geben willst. Lautet diese Antwort: NEIN, ist das Thema schon abgehakt.

Genauso ist es, wenn der Betriebsrat, nach Prüfung aller Informationen, entscheidet, dass ein solches System nicht eingeführt werden darf. Oder wenn schon die Einschätzungen der Datenschutzbeauftragten negativ ausfallen.

Eine weitere Frage die zu klären ist, kommt auf, wenn Daten bei Drittanbietern in Nicht EU- Staaten gespeichert werden. Dort könnten dann zum Beispiel, wenn man nicht ganz genaue Verträge dazu abschließt, ausländische Nachrichtendienste auf eben diese Daten zugreifen.
Es darf nicht passieren, dass nur die Datenschutzinteressen des Arbeitgebers/Auftraggebers berücksichtigt werden und eine Rolle spielen. Auch Eure Daten, insbesondere Eure biometrischen Daten müssen geschützt werden.

Entscheidenden Fragen sind aus unserer Sicht:

  • Braucht es gerade Gesichtserkennungssysteme am Arbeitsplatz, um „sicherer“ zu sein, oder gibt es nicht auch gleichwertige Möglichkeiten, ohne derartig massiv in die Persönlichkeitsrechte einzugreifen.
  •  Ist der Arbeitgeber in der Lage glaubwürdig und belegbar zu vermitteln, dass er den Schutz Eurer Daten gleichwertig mit denen der Auftraggeber behandelt.

Ihr seht, ein heißes Thema, hochkomplex und in Zeiten von Fingerabruckerkennung am Handy, Gesichtserkennung über das Smartphone zur Freigabe, Videobeobachtung und Gesichtserkennungssuche durch offizielle Stellen absolut aktuell und wichtig zu diskutieren und abzuwägen.

Ein weiteres, dazu passendes und begleitendes Thema findet ihr auch hier: https://www.verdi.de/themen/recht-datenschutz/++co++bd119086-ae0c-11e0-7d3a-00093d114afd Bleibt wachsam und bei Unsicherheiten wendet Euch an Eure Betriebsräte oder Eure Gewerkschaft.

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