FAQs zum zum beantragten Insolvenzverfahren

Einleitend sei angemerkt, dass in der Insolvenz eines Unternehmens das Arbeitsrecht zwar keineswegs ausgeschaltet wird. Es gibt in einem eröffneten Insolvenzverfahren jedoch etliche Sonderrechte, die den Schutz der Arbeitnehmer*innen schwächen. Die nachfolgenden Fragen und Antworten können eine vollumfängliche und verbindliche Rechtsberatung jedoch nicht ersetzen. Sie dienen lediglich einer ersten Orientierung.

Hier geht es zu den Fragen&Antworten

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert