Einleitend sei angemerkt, dass in der Insolvenz eines Unternehmens das Arbeitsrecht zwar keineswegs ausgeschaltet wird. Es gibt in einem eröffneten Insolvenzverfahren jedoch etliche Sonderrechte, die den Schutz der Arbeitnehmer*innen schwächen. Die nachfolgenden Fragen und Antworten können eine vollumfängliche und verbindliche Rechtsberatung jedoch nicht ersetzen. Sie dienen lediglich einer ersten Orientierung.
